Vertragliche Bestimmungen
Vertragliche Bestimmungen
1.
Die Ganztages-Kinderkrippe Zwerglihuus nimmt alle Kinder zwischen 3 Monaten und 5 Jahren auf. Bei uns sind Eintritte jederzeit möglich. Mit der Unterzeichnung der Anmeldung verpflichten sich die Eltern, zur regelmässigen und fristgerechten Zahlung der Krippengebühr und der Einhaltung aller Vertragsbestimmungen.
2.
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 6:00 bis 18:30 Uhr.
Die Kinderkrippe bleibt an gesetzlichen Feiertagen, sowie über Weihnachten und Neujahr geschlossen. Diese Tage können nicht kompensiert werden.
3.
Für Platzreservationen muss eine Kaution von Fr. 500.– bezahlt werden. Dieser Betrag wird bei der ersten fälligen Krippengebühr gutgeschrieben. (Kommt das Kind nicht, geht das Geld verloren.)
4.
Austritte müssen schriftlich bis zum Monatsende, unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist erfolgen. Bei allfälligem Wunsch auf vorzeitige Vertragsauflösung sind die Eltern verpflichtet, auch wenn ihr Kind nicht mehr die Krippe besucht, bis zum Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist, die fälligen Rechnungen zu bezahlen.
4a.
Teilzeit-Verträge haben eine einmonatige Kündigungsfrist. Auch für den Fall, dass Ihr Kind die Krippe während der Kündigungsfrist nicht besucht, ist der Monats-Beitrag zu bezahlen
5.
Im Krankheitsfall oder anderen Abwesenheiten muss die Krippenleitung rechtzeitig informiert werden. Ebenso ist die Ferienabwesenheit des Kindes frühzeitig mitzuteilen. Rückerstattungen oder Kompensationen bei Abwesenheit sind nicht möglich. Erkrankt ein Kind in der Krippe, werden die Eltern benachrichtigt. Kranke Kinder müssen zu Hause gepflegt werden.
6.
Die Kinder sind durch die Eltern im Rahmen einer Haftpflichtversicherung zu versichern. Die Kinderkrippe übernimmt für Kleider und mitgebrachtes Spielzeug keine Haftung.
7.
Die Eltern sind verantwortlich, die Kinder für die Aufenthaltsdauer in der Krippe mit Hausschuhen, Ersatzkleidung, evtl. Windeln (bei Babys die nötige Milch) auszustatten.
8.
Die Einzahlung der Krippengebühr muss bis Monatsende erfolgen.
9.
Die Kinder müssen pünktlich von den Eltern oder einer im Voraus vorgestellten Drittperson abgeholt werden. Wenn die Kinder zu spät abgeholt werden, wird eine Gebühr von Fr. 5.- pro 5 Minuten verrechnet.
Wir bieten subventionierte Plätze an
Betreuungsumfang
Der wöchentliche Betreuungsumfang wird auf der Basis des fest vereinbarten Wochenablaufs berechnet.Je nach Betreuungszeitraum am jeweiligen Tag werden folgende Anteile für den Betreuungsumfang berechnet.